Abweichendes Vorgehen im Klassen-/Gruppenverband in Bildungseinrichtungen bis zum Ende der 4. Schulstufe

Handelt es sich bei einem bestätigten Fall um ein Kind bis zum Ende der 4. Schulstufe, sind alle Personen aus dem Gruppen-/Klassenverband inkl. Betreuungspersonen als K2 zu klassifizieren (mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen).

K1 Regelung bis zur 4. Schulstufe